Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Zum Thema sinnvolle und weniger sinnvolle Versicherungen gibt es viele Ansichten. Von der immer wichtigen Privathaftpflicht abgesehen, kann man viele Meinungen dazu vertreten. Das gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutz im Straßenverkehr
Ich empfehle aber zumindest einen Verkehrsrechtsschutz für jedermann, einen Mietrechtsschutz für Mieter und einen Arbeitsrechtsschutz für Angestellte, wobei an sich ein allgemeiner Rechtsschutz für Verträge, Versicherungen etc. auch sehr vorteilhaft ist. Hintergrund ist, dass die Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten und später das Prozessrisiko übernimmt, wann immer man einen Anwalt braucht und klagt oder verklagt wird, soweit dies nicht als aussichtslos eingeschätzt wird oder ein Ausschluss besteht. Gerade im Verkehr kann man z. B. als Fußgänger angefahren werden und muss dann mit der Versicherung des Schädigers häufig aufwendig um Fragen streiten, ob Verletzungen unfallbedingt sind. Dabei kommen sehr schnell fünfstellige Kosten zusammen.
Rechtsschutz für Mieter
Auch als Mieter kann es sehr schnell teuer werden, wenn z. B. Schimmelbefall zu begutachten ist. Gleiches gilt bei Streit um Abfindungen bei Kündigung des Arbeitsvertrages. Um dann nicht alles akzeptieren zu müssen, weil hohe Prozesskosten drohen, ist eine Rechtsschutzversicherung ein hervorragendes Mittel, wenn man nicht zurückstecken oder beim Streiten arm werden will, weil ein Erfolg nicht zu 100 % absehbar ist (das ist selten der Fall, weil es zu viele unsichere Faktoren gibt). Allerdings gibt es den Haken, dass ggf. dann auch hier, gerade von unbekannten, aber billigen Versicherungen, wegen angeblicher mangelnder Erfolgsaussichten nicht bezahlt wird und die Rechtsschutzversicherung selbst verklagt werden muss.
Welcher Versicherungsanbieter ist gut?
Die besten Erfahrungen habe ich in aller Regel noch mit den Marktführern gemacht, die schon wegen des Rufs eher kulant sind. Also sollte auch hier nicht am falschen Ende gespart werden. Ein paar Ausgaben mit einem sanften Ruhekissen für den Fall der Fälle erspart später schlaflose Nächte. Für Erbrecht und Familienrecht besteht, ebenso wie für vorsätzliche Straftaten, aber praktisch immer ein Ausschluss. Dort muss dann selbst gezahlt werden.
Text: Wolf von Rosenstiel
Wolf von Rosenstiel ist Rechtsanwalt für Familienrecht und teilt sein Wissen nicht nur in seiner Kanzlei sondern auch hier bei unserer der ELMA.