Geblitzt!

Rechtliches rund um die Verkehrskontrolle
Blitzerfoto

Mit dem Familienauto passieren häufig unschöne Dinge. Gerade ungewollte Fotos von der Autobahn flattern oft in den Briefkasten. Was sollte man also tun, wenn die potenziell teuren und häufig schlechten Aufnahmen eintrudeln?

Verjährung 

Zunächst ist festzustellen, dass die übliche Verkehrsordnungswidrigkeit nach drei Monaten verjährt, die Verjährung aber unterbrochen wird, sobald ein Anhörungsbogen verschickt wird. Wichtig ist hier, dass die Verjährungsunterbrechung nur gegen denjenigen wirkt, der den Bogen bekommt. Ist also jemand anders gefahren und bekommt dieser jemand den Anhörungsbogen nicht vor Ablauf von drei Monaten, ist die Angelegenheit verjährt. Dann ist es hilfreich, die Angelegenheit ggf. etwas zu verzögern. Wenn man den Anhörungsbogen bekommt, sollte man sich zunächst das Bild genau ansehen. Die Bildqualität variiert von gestochen scharf bis zu völlig unerkennbar. Wenn ein Bild unbrauchbar ist und der Verstoß nicht zugegeben wird, dann wird auch nichts passieren. 

Auskunftspflicht

Gleichermaßen muss man keine Familienmitglieder identifizieren, da es in diesem Fall das Recht zu schweigen bei Zeugeneigenschaft gegenüber Verwandten gibt. Davon sollte man in jedem Fall Gebrauch machen.  Die in der Gesellschaft verbreitete große Angst davor, dass dann eine Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches ausgesprochen wird, ist in der Regel unbegründet, und eine Fahrtenbuchauflage wird unwirksam, sobald ein Fahrzeug abgemeldet wird. Es handelt sich hier also nicht um eine wirklich große Unbill.

Ruhe bewahren

Grundsätzlich ist man also gut beraten, ruhig zu bleiben, wenn jemand anderes aus der Familie gefahren ist oder das Bild schlecht ist. Dies gilt nicht nur beim klassischen Blitzen, sondern bei allen Delikten, die einem selbst oder einem Familienmitglied vorgeworfen werden, nicht nur im Verkehr. Wenn ein Schreiben kommt oder ein freundlicher Polizist klingelt und fragt, ob und wann man selbst oder z. B. der Sohnemann gerade gefahren ist oder sonst etwas ausgefressen hat, oder ein Bild vorzeigt, sollte man prinzipiell IMMER von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Ggf. kann man sich danach schriftlich äußern. Dann hat man Zeit, den vorgeworfenen Sachverhalt zu überdenken und einen Rechtsanwalt dazu zu konsultieren.

Auch bei guten Blitzerfotos kann es natürlich noch sein, dass beim Messvorgang Unregelmäßigkeiten vorkamen. In diesen Fällen sollte man, zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, denn ein Gutachten kann mehrere tausend Euro kosten, die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Besteht Rechtsschutz, werden diese Kosten, ggf. bis auf eine Selbstbeteiligung, übernommen, und als Laie fehlt ansonsten der notwendige technische Sachverstand, das beurteilen zu können. 

Das Allerwichtigste ist es natürlich, möglichst gar nicht erst zu schnell zu fahren, insbesondere in allen Bereichen, in denen Kinder zu Schaden kommen können. Also Zeit nehmen, entspannen und die Fahrt genießen, auch wenn es vom Rücksitz immer wieder schallt: „Sind wir bald da? Ich habe Duuuaaasst.“

Wolf von Rosenstiel ist Rechtsanwalt für Familienrecht und teilt sein Wissen nicht nur in seiner Kanzlei sondern auch hier bei unserer der ELMA.

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