Testamente, Vollmachten, Versicherungen

Vorsorge für die Familie

Gleichwohl die Konfrontation mit der Endlichkeit des eigenen Lebens oder zumindest der eigenen Gesundheit etwas Unschönes ist, das gerne lange beiseite- oder zumindest aufgeschoben wird, muss der Verantwortungsträger, insbesondere als Elternteil, die damit in Zusammenhang stehenden Probleme in Angriff nehmen.

Was passiert wenn etwas passiert?

Leider gibt es einige Verfügungen, die errichtet werden sollten. Bezüglich der eigenen Gesundheit und der Betreuung der Familie, zunächst die Errichtung einer Vorsorge- und  Betreuungsvollmacht sowie einer Patienten- und einer Sorgerechtsverfügung. Darin wird geklärt, was zu tun ist, wenn der Verfasser durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage ist, für sich und seine Kinder zu sorgen. Was bei Ausfall einer Person auch bei einer intakten Beziehung bereits schwierig zu regeln ist, gerade falls die Partner nicht verheiratet sind, trifft umso mehr auf Alleinerziehende zu. Also sollte beizeiten formuliert werden, wer sich im Fall der Fälle um Kinder, Geschäft und Fragen wie Betreuung und Vermögenssorge kümmern soll.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

Da ist zunächst die Vorsorgevollmacht. In dieser erklärt der Verfügende, wer, wenn er ausfällt, seine Vertretung übernimmt, und zwar in allen wichtigen Fragen, seien es Behörden, Banken oder Ärzte. Hier sollten am besten gleich mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, von denen man zumindest bei einer annehmen kann, dass sie auch in einigen Jahren noch in der Lage ist, die zugedachten Aufgaben auch auszuführen. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass nicht ein amtlicher Betreuer ohne Einblick in die eigenen persönlichen Verhältnisse diese Aufgaben übernimmt, sondern jemand, der das Vertrauen des Verfassers hat. In der Betreuungsvollmacht lege ich fest, wie ich meine Pflege und Unterbringung geregelt haben möchte. Die Patientenverfügung klärt unter anderem, welche medizinischen Behandlungen im Falle einer Krankheit im Endstadium noch vorgenommen werden sollen.  Die Sorgerechtsverfügung regelt schließlich, wer die Erziehung der Kinder übernehmen soll, wenn der oder die Erziehungsberechtigte ausfallen, damit das entscheidende Gericht den Willen der Eltern kennt.

Versicherungen und Testament

Für alle genannten Fragen gibt es allgemein zugängliche Vorlagen für die entsprechenden Dokumente. Wer aufgrund komplizierter Konstellationen, selbständiger Tätigkeit oder einfach nur aus Bequemlichkeit Beratungsbedarf beim Erstellen hat, sollte sich bei der Erstellung Hilfe von professionellen Dienstleistern oder anwaltliche oder notarielle Unterstützung holen. Die dabei entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kalamitäten, die im Ernstfall auf die Familie zukommen.
Dann sollten Familienversorger überlegen, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- und einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, und es, soweit bereits eine Lebensversicherung vorhanden ist, nicht versäumen, die Bezugsberechtigung zu ändern, wenn eine Familie gegründet wird. Auch hier gibt es im Vergleich relativ günstige Angebote, die letztlich darüber entscheiden können, ob die Kinder eine vernünftige Ausbildung erhalten oder nicht.
Zuletzt ist die Errichtung eines Testaments für Verheiratete wie auch für unverheiratete Paare mit Kindern extrem sinnvoll, da die gesetzliche Erbfolge meist nicht passt und z.B. bei jungen Kindern Testamentsvollstreckung sinnvoll ist. Auch hier gilt, dass das Wesentliche als Vorlage und mit Erläuterungen verfügbar, für das Feintuning aber professionelle Hilfe meist sehr sinnvoll ist.

Wer jetzt den inneren Schweinehund besiegt und alles für seine Familie zum Besten geregelt hat, kann sich guten Gewissens zurücklehnen und sich am gesicherten Wohl seiner Lieben erfreuen. Sie werden ihn sogar noch dankbarer zu Grabe tragen als wir damals Erbtante Brunhilde, die uns lange mit ihrer haarigen Oberlippe und den feuchten Küssen erfreut, das erhoffte Vermögen aber den ähnlich bepelzten Wesen im Tierheim hinterlassen hatte.  

Text: Wolf von Rosenstiel, ELMA 14 Februar 2022

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